AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts-
bedingungen
§1 Allgemeines – Geltungsbereich
Sämtlicher Flugbetrieb der Firma TMH Helicopter GmbH mit dem Hubschrauber AIRBUS H125/B3 (OM-TMH) wird im Rahmen des AOC SK/036 des Luftfahrtunternehmens Aerial East s.r.o abgewickelt. Sämtlicher Flugbetrieb der Firma TMH Helicopter GmbH mit dem Hubschrauber ROBINSON R44 (OE-XMO) wird im Rahmen des AOC A/309 des Luftfahrtunternehmens Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH abgewickelt. Der Beförderungsvertrag wird zwischen dem Auftraggeber und der Firma TMH Helicopter GmbH abgeschlossen. Die Lieferungen und Leistungen der TMH Helicopter GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese AGB sind vereinbarter Bestandteil aller mit der TMH Helicopter GmbH abgeschlossenen Verträge.
Sie gelten für künftige Verträge auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden. Mit diesen AGB nichtübereinstimmende AGB des Auftraggebers sind für die TMH Helicopter GmbH nur dann verbindlich, wenn sie bei Vertragsabschluss von dieser schriftlich anerkannt wurden. Sämtliche Änderungen dieser AGB und alle sonstigen Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen Zustimmung von der TMH Helicopter GmbH.
§2 Angebote
1. Angebote sind stets freibleibend und wenn nicht anders angeführt, bis zum 30. Tag nach dem Ausstellungsdatum befristet.
2. Angebote in Prospekten, Zeitschriften, Werbeeinschaltungen, TV-Spots, Radiospots, im Internet sowie in anderen Medien sind einschließlich der Preise unverbindlich.
§3 Haftung
1. Bei Verspätungen, Verzug oder Unmöglichkeiten die durch Änderungen der Auftragsbestätigung durch den Kunden entstehen, sind Regressansprüche und Schadensersatzforderungen an die TMH Helicopter GmbH sowie Haftung der TMH Helicopter GmbH ausgeschlossen.
2. Höhere Gewalt, Kriegsgefahr, Mobilmachung, Ausrufung des Ausnahmezustandes und andere Gründe, die die TMH Helicopter GmbH nicht zu vertreten hat und die die Ausführung des Auftrages verhindern, entbinden diese von der Leistungspflicht für die Dauer der Behinderung. Hierunter fallen alle außerhalb des Machtbereiches von der TMH Helicopter GmbH liegenden Umstände, insbesondere auch die Verweigerung von Flug- und Außenlandegenehmigungen durch die zuständigen Behörden, weiteres die Witterungslage, Flugunfälle, Triebwerksschäden, Ausfall von Piloten, die nicht rechtzeitige Bereitstellung von Treibstoff durch die beauftragte Lieferfirma u dgl. Schadenersatz und keine Haftung erfolgt bei Ausfall des Helikopters durch technische Störungen und Unfall.
3. Die TMH Helicopter GmbH verpflichtet sich, in den in Punkt 2 genannten Fällen, die eingetretenen Behinderungen mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln baldmöglichst zu beseitigen, wobei der Auftraggeber, die ihm zumutbare Unterstützung zu gewähren hat. Überschreitet eine Behinderung jedoch die zumutbare Zeit, so können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Der TMH Helicopter GmbH steht dann die Verrechnung der bereits erbrachten Leistungen, sowie eventuell anfallende Gebühren (z.B.: Flughafen-, Landegebühren oder Ansuchen für Außenlandegenehmigungen) zu. In all den in Punkt 2 genannten Fällen sind Regressansprüche und Schadenersatzforderungen an die TMH Helicopter GmbH sowie Haftung an die TMH Helicopter GmbH ausgeschlossen.
4. Gerät die TMH Helicopter GmbH schuldhaft in Verzug, so hat ihr der Auftraggeber schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen zu setzen. Regressansprüche können nur erhoben werden, sofern der Verzug von TMH Helicopter GmbH zumindest grob fahrlässig verursacht wurde. Dasselbe gilt bei von TMH Helicopter GmbH vertretener Unmöglichkeit.
5. TMH Helicopter GmbH haftet des Weiteren nicht für Schäden, welche sich aus der Befolgung geltender Rechtsvorschriften, Flugbestimmungen, behördlicher Anweisungen oder Vorschriften ergeben, oder für Schäden, welche aus mitwirkendem Verschulden des Fluggastes entstehen und auch nicht für Schäden, die am Weg zum oder vom Hubschrauber eintreten.
6. Jede Haftung der TMH Helicopter GmbH oder ihrer Leute , für indirekten oder unmittelbaren Schaden, oder entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen.
7. Die vorgesehene Flugroute, Landeplätze bzw. Flugzeit können jederzeit, insbesondere aus Sicherheitsgründen oder operativen Gründen abgeändert werden, ohne dass dem Passagier daraus ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht.
§4 Genehmigungen und Außenlandeplätze
1. Grundsätzlich wird die TMH Helicopter GmbH für die Einholung von Bewilligungen/Genehmigungen sorgen. Der Auftraggeber verpflichtet sich jedoch die TMH Helicopter GmbH dabei zu unterstützen.
2. Außenlandeplätze müssen vom Auftraggeber so abgesichert werden, dass ein Betreten durch Unbefugte während des Flugbetriebes ausgeschlossen ist. Die Anweisungen des Piloten und des Bodenpersonals, die den Flugbetrieb betreffen, sind unbedingt zu befolgen. Schadenersatzforderungen, die aufgrund Nichtbefolgung der Einsatzanweisung entstehen, können von der TMH Helicopter GmbH nicht akzeptiert werden. Vom Auftraggeber ist ein Mitarbeiter namhaft zu machen, der sich gegenüber der TMH Helicopter GmbH für die Auftragsabwicklung verantwortlich zeichnet. Andernfalls wird automatisch die Person, mit der der Auftrag geschlossen wurde, als verantwortlich gewählt.
3. Die Außenlandeplätze sind nach den Anweisungen der Mitarbeiter von der TMH Helicopter GmbH vorzubereiten (keine losen Gegenstände, staubfrei), während des Flugbetriebes instand zu halten und nach Auftragsdurchführung in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
§5 Versicherung
Jeder Passagier der TMH Helicopter GmbH ist in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe gegen einen Unfall versichert. Das im Hubschrauber mitgeführte Reisegebäck ist ebenfalls in der gesetzlichen Höhe versichert.
§6 Stornobedingungen
Wird ein vereinbarter Flugtermin und/oder ein Beförderungsvertrag vom Kunden storniert, so tritt folgende Stornogebühren in Kraft:
Bis 14 Tage vor dem Flugtermin: 0% der Auftragssumme
Ab 14 Tage vor dem Flugtermin: 25% der Auftragssumme
Ab 7 Tage vor dem Flugtermin: 50% der Auftragssumme
Ab 24 Stunden vor dem Flugtermin: 80% der Auftragssumme
Ab 12 Stunden vor dem Flugtermin: 100% der Auftragssumme
Erscheint ein Passagier zum vereinbarten Flugtermin nicht oder zu spät, verfällt der Anspruch auf einen Mitflug ersatzlos. Der Wert eines Flugtickets/Gutschein verfällt dadurch.
§7 Personentransporte
1. Durch den Erwerb eines Flugtickets (bzw. einer Auftragsbestätigung) ist zwischen dem Fluggast und der TMH Helicopter GmbH ein Beförderungsvertrag abgeschlossen.
1.1 Ein Gutschein für einen Flug ist ebenfalls als Flugticket zu sehen.
1.2 Ein bestätigter Termin für einen Flug gilt ebenfalls als Auftragsbestätigung.
2. Bei Landungen außerhalb des Standortes der TMH Helicopter GmbH gehen sämtliche Spesen und Nebenkosten, wie z. B. Lande- und Flughafengebühren, Außenlandegenehmigungen, Hangarierung sowie Verpflegung und Unterkunft der Besatzung sowie das Schlechtwetterrisiko (z. B. Umkehrflüge zu Ausweichlandeplätzen) zu Lasten des Auftraggebers.
3. Die TMH Helicopter GmbH behält sich vor, Flüge aus technischen und/oder meteorologischen Gründen abzusagen.
3.1 Für einen aus oben genannten Gründen abgesagten Flug verfallen die Ansprüche des Passagiers nicht. Stattdessen wird ein Ersatztermin vereinbart.
4. Ein Flugticket erhält erst nach vollständiger Bezahlung ihre Gültigkeit.
5. Ein Flugtermin kommt erst dann zustande, wenn alle Plätze des jeweiligen Hubschraubers ausgebucht sind, oder ein Privatflug gebucht wurde.
5.1 Sollten Sie nicht den ganzen Hubschrauber gebucht haben, sondern nur einzelne Flugtickets besitzen, so wird Sie die TMH Helicopter GmbH zeitgerecht bezüglich möglicher Flugtermine kontaktieren.
5.2 Der Inhaber eines Flugtickets nimmt zur Kenntnis, dass aus organisatorischen und/oder meteorologischen Gründen zwischen dem Erwerb des Flugtickets und der Durchführung des Fluges erhebliche Zeit verstreichen kann.
5.3 Lehnt ein Ticketinhaber einen Terminvorschlag von der TMH Helicopter GmbH dreimalig ab, so behält sich die TMH Helicopter GmbH vor, das Ticket gegen Erstattung des Flugpreises, abzüglich 25% Bearbeitungsgebühr, zurückzufordern.
6. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Flugtermin für Einzeltickets.
7. Ein vereinbarter Flugtermin bzw. ein Beförderungsvertrag kann unter den in § 6 angeführten Stornobedingungen vom Kunden abgesagt werden. Ein Nichtantritt oder ein zu spätes Erscheinen zu einem Flug, ist ebenfalls in § 6 geregelt.
8. Die TMH Helicopter GmbH behält sich das Recht vor, jedem die Beförderung zu verweigern, der sein Flugticket unter Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen erworben hat oder sich in einem seelischen, körperlichen oder geistigen Zustand befindet, welcher die Sicherheit des Luftfahrzeuges, dessen Besatzung oder der Passagiere gefährden könnte. Ein Flugticket/Gutschein verliert dadurch seine Gültigkeit!
9. Flugtickets/Gutscheine haben grundsätzlich eine Gültigkeit von einem Jahr. Danach kann ein Flugticket/Gutschein nur noch auf Kulanz der TMH Helicopter GmbH eingelöst werden. Die TMH Helicopter GmbH behält sich bei der Einlösung von abgelaufenen Flugtickets/Gutscheins das Recht vor, eine angemessene Aufzahlung durch etwaige Preissteigerungen (wie z. B. Sprit, Personal, Behördliche Auflagen, Versicherungen, Abgabe, Steuern usw.) zu verrechnen.
10. Der Passagier hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten, darf sich dem Hubschrauber nur im Blickfeld des Piloten nähern oder entfernen und hat während des gesamten Fluges angeschnallt zu sein.
11. Die TMH Helicopter GmbH geht bei Passagieren von einem maximalen Durchschnittsgewicht bei Damen von 80kg, bei Männern von 95kg und bei Kindern von 35kg aus. Sollte ein Passagier mehr Gewicht wiegen, so ist dieser verpflichtet dies bei der Buchung bekanntzugeben. Andernfalls hat die TMH Helicopter GmbH das Recht, einem Passagier den Flug zu verweigern, um einen sichern Flug zu gewährleisten und den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen.
§8 Gültigkeitsdauer von Gutscheinen
Gutscheine sind prinzipiell 1 Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Die Gültigkeit eines Gutscheins kann auf Kulanz von der TMH Helicopter GmbH auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Die TMH Helicopter GmbH behält sich jedoch das Recht vor, die Bestimmungen des §7 (9) zur Anwendung zu bringen.
§9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt österreichisches Recht
2. Die Vertragssprache ist Deutsch
3. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Gerichtsstand ist Spittal an der Drau.
Gerichtsstand und Firmenbuch:
9800 Spittal an der Drau, FN 563693
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird bei Verträgen mit Unternehmern durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.